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Fragen & Antworten
Frage? Antwort!
Die häufigsten Fragen rund um unsere Versorgung mit Strom und Erdgas haben wir hier für Sie zusammengetragen und beantwortet. Schauen Sie bitte, ob Ihre Frage dabei ist. Wenn nicht, rufen Sie uns an. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 499 499 1 helfen wir Ihnen gerne weiter.
Wo wird RevierKraft angeboten?
In erster Linie wird Revierkraft in Nordrhein-Westfalen, in ausgewählten Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt…) und weiteren Groß- und Uni-Städten angeboten. Hinzu kommen zahlreiche weitere Städte und Regionen bundesweit.
Wie kann ich feststellen, ob RevierKraft in meinem Wohnort angeboten wird?
Um zu überprüfen, ob Sie mit RevierKraft beliefert werden können, nutzen Sie einfach unseren Tarifrechner auf unserer Webseite. Sollten wir Sie in Ihrem Postleitzahlengebiet nicht beliefern können, erhalten Sie sofort einen entsprechenden Hinweis.
Homepage und Kundenportal
Die RevierKraft-Homepage – Da weisse, wat im Revier so los is!
Über unsere Homepage halten wir Sie über aktuelle Events und Aktionen im Revier auf dem Laufenden: viele News, Interessantes und Wissenswertes über unsere Partner (z.B. das Friedensdorf, das CentrO), uns und unsere Revierhelden!
Nutzen Sie Ihr Onlineportal – Da weisse watte has!
Hier sehen Sie alle wichtigen Informationen und Fakten zu Ihrem Vertrag schnell auf einem Blick. Auch stehen Ihnen dort viele nützliche Funktionen und Extras zur Verfügung. So können Sie bei einem Umzug RevierKraft einfach und unkompliziert mit in Ihr neues Revier nehmen.
Wo kann ich meine Zugangsdaten ändern?
Für unsere Bestandskunden ist im Kundenportal neben dem Einblick in alle kunden- und vertragsrelevanten Daten auch die Änderung der Zugangsdaten problemlos und schnell möglich.
Wozu benötige ich einen Login?
Mit den persönlichen Zugangsdaten können unsere Kunden jederzeit komfortabel Anpassungen an ihrem Vertrag vornehmen und beispielsweise auch die Höhe des eigenen Abschlages ändern. Die persönlichen Zugangsdaten stellen hierbei sicher, dass niemand anderes Zugriff auf die eigenen Daten hat.
Kann ich meine Abschlagshöhe ändern?
Im Kundenportal kann man seine Abschlagshöhe ganz einfach online ändern. Dabei sind Senkungen des Abschlagsbetrages bis zu 10% möglich. Bei einer Erhöhung des Abschlagsbetrages gibt es keine Einschränkungen. Eine Änderung der Abschlagshöhe ist aber auch telefonisch möglich.
Wie sicher sind meine persönlichen Daten?
Sicherheit wird bei RevierKraft groß geschrieben. Ihre persönlichen Daten und deren Änderung im RevierKraft -Kundenportal sind SSL-verschlüsselt.
Wie in unserer Datenschutzerklärung beschrieben, gehen wir mit den Daten unserer Kunden sehr sorgfältig und gemäß den gesetzlichen Vorschriften um.
Kunde werden:
Anmeldung und Bestellung bei RevierKraft
Wie viel oder wenig Energie muss ich verbrauchen, um Kunde werden zu können?
Wer Strom oder Gas für private oder gewerbliche Zwecke (in Niederspannung ohne Leistungsmessung) nutzt, ist bei uns herzlich willkommen. Die Voraussetzungen zum Vertragsabschluss sind im Allgemeinen erfüllt, wenn Sie für den Hausgebrauch Energie beziehen. Allerdings schließen wir leider die Versorgung mit Nachtstrom, für Wärmespeicherheizungen, Wärmepumpen, Allgemeinstrom sowie die Verwendung von Prepaid- und Münzzählern, HT/NT-Zählern sowie einer Leistungsmessung aus technischen und prozessualen Gründen aus.
Woher weiß ich, wie viele kWh ich verbrauche?
Um einen Überblick über den eigenen Verbrauch zu bekommen, hilft die letzte Jahresrechnung. Zudem gibt es im Internet zahlreiche Hilfen, wie man seinen Verbrauch zumindest ungefähr bestimmen kann. Meistens richtet sich die Abschätzung des Stromverbrauchs nach der Anzahl der Personen im Haushalt bzw. für Gas die genutzte Wohnfläche. Des Weiteren haben auch die verwendeten strombetriebenen Geräte einen Einfluss. Wer sein Warmwasser mit Strom bereitet, eine Tiefkühltruhe besitzt und seine Wäsche in den Trockner wirft, hat in der Regel einen deutlich höheren Stromverbrauch. Im Internet werden in der Regel „durchschnittliche“ Rahmenbedingungen angenommen.
Im Tarifrechner auf unserer Webseite sind auch bereits repräsentative Musterverbräuche hinterlegt. Sind Sie sich nicht sicher, wie viel Energie Sie jährlich verbrauchen, können Sie sich auch an den vorgegebenen Werten orientieren.
Wo kann ich mich anmelden und worauf muss ich dabei achten?
Der Vertragsabschluss ist kinderleicht. Die Erstanmeldung (= Vertragsabschluss) beginnt mit der Nutzung des Tarifrechners auf der Startseite. Nach Eingabe der PLZ und des zu erwartenden Jahresverbrauchs wird der Energiepreis berechnet und angezeigt. Per Mausklick kann nun der Vertragsabschluss gestartet werden. Schritt für Schritt führen wir Sie durch den Anmeldeprozess.
Für die Anmeldung benötigt man neben PLZ und Jahresverbrauch nur seine persönlichen Daten und seine Zählernummer. Auf der letzten Verbrauchsabrechnung sind die notwendigen Daten in der Regel kompakt und übersichtlich enthalten.
Hier ein paar wichtige Tipps:
Die Daten Ihrer Anmeldung werden automatisiert durch den alten Lieferanten und auch den Netzbetreiber geprüft und bei Abweichungen nicht akzeptiert. Bitte achten Sie daher darauf, bei der Anmeldung die gleichen Vor- und Nachnamen anzugeben, die Sie auch beim bisherigen Lieferanten angegeben haben (siehe letzte Jahresrechnung).
Es ist nicht möglich, mehr als einen Zähler pro Anmeldung einzutragen. Da RevierKraft für jeden Zähler Netznutzungsentgelte und Gebühren an den Netzbetreiber entrichten muss, müssen wir jeden Zähler gesondert anmelden.
Ich habe meine alte Rechnung nicht mehr, wo finde ich die Zählernummer?
Die Zählernummer findet sich auf dem Strom- bzw. Gaszähler, also Zähler im Haus suchen … (im Normalfall im Keller, manchmal auf der Etage).
Ich will Kunde werden und kann mich nicht richtig anmelden. Warum?
Bei der Anmeldung läuft im Hintergrund eine Bonitätsprüfung.
Die Bonitätsprüfung erfolgt über die Firma Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG. Diese Firma ist vergleichbar mit der Schufa oder der CEG Creditreform. Bei negativer Bonität bricht der Anmeldevorgang ab.
Die Bonität gibt Auskunft über die finanziellen Verhältnisse von Personen, die bspw. einen neuen Vertrag abschließen wollen (ähnlich wie eine Schufa-Auskunft).
Werden meine persönlichen Daten vertraulich behandelt?
Was passiert mit ihnen, wenn ich kein RevierKraft-Kunde mehr bin?
Alle Daten werden vorschriftsgemäß (d. h. nach der Vorgabe des Bundesdatenschutzgesetzes) erhoben, verarbeitet und genutzt. Falls erforderlich, werden Daten an die an der Abwicklung dieses Vertrags beteiligten Unternehmen (z.B. zur Durchleitung und Abrechnung) weitergegeben. RevierKraft wird die Daten weder an Dritte verkaufen noch anderweitig vermarkten.
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Im Rahmen der Anmeldung weisen wir gesondert auf unsere Datenschutzbestimmungen hin. Diese sowie weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Webseite unter www.revierkraft.de/datenschutz/.
Vertrag
Wie kommt der Vertrag zustande?
Nach Eingang der Bestellung bei RevierKraft prüfen wir, ob wir Sie zu Ihrem Wunschtermin mit RevierKraft versorgen können. Sobald das erledigt ist, erhalten Sie per E-Mail eine Vertragsbestätigung mit der Information, wann die Lieferung beginnt. Das kann bis zu 14 Tage dauern.
Gibt es Gründe, aus denen der Vertrag nicht zustande kommen kann?
Vorab: Strom von RevierKraft bekommen Sie, wenn Sie einen Eintarifzähler haben.
Ein Vertrag kann nicht zustande kommen, wenn
(a) der Anschluss zum vorgesehenen Lieferbeginn gesperrt ist,
(b) der Netzbetreiber die Belieferung nach Standardlastprofilen nicht zulässt oder
(c) eine Belieferung nur über die Netze ausländischer Netzbetreiber möglich ist oder
(d) Sie eine Wärmespeicherheizung, eine Wärmepumpe, einen Prepaid- oder Münzzähler oder einen HT/NT-Zähler haben.
(e) Sie eine registrierende Leistungsmessung haben.
(f) Sie vertraglich noch sechs oder mehr Monate an Ihren aktuellen Versorger gebunden sind, aber: Wir melden uns!
Können die Vertragsbedingungen durch die Energieversorgung Oberhausen AG geändert werden?
Ja, die Energieversorgung Oberhausen AG darf die AGB ändern. Natürlich bleiben wir immer transparent und fair und werden unseren Kunden solche Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mitteilen. Außerdem hat jeder Kunde bei einer Änderung der AGB ein Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Darauf werden die Kunden in der entsprechenden Mitteilung gesondert hingewiesen.
Gibt es eine Vertragsbindung?
Sie haben die Wahl: Entscheiden Sie sich für eine Vertragslaufzeit bei Strom von 2 Monaten oder von 12 Monaten. Wie Sie sich auch immer entscheiden, der Preis bleibt stets der gleiche. Und auch unser Fördermodell ist in beiden Fällen vorgesehen. Bei Gas haben Sie eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten.
Ich habe RevierKraft mit der Laufzeitvariante von 12 Monaten gewählt, wann erhalte ich meinen Bonus?
Sobald Sie Ihre erste Jahresverbrauchsendabrechnung bekommen, erhalten Sie eine Gutschrift über 50 Euro auf Ihren Rechnungsbetrag.
Wann kann ich meinen Vertrag kündigen?
Die Kündigungsfrist beläuft sich auf 6 Wochen.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils 2 Monate bzw. 12 Monate (Erstvertragslaufzeit = weitere Vertragslaufzeit) bei gleicher Kündigungsfrist.
Widerruf
Kann ich den Vertrag widerrufen?
Sie haben natürlich ein Widerrufsrecht, auf welches wir Sie bei Vertragschluss ausdrücklich hinweisen:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Energieversorgung Oberhausen AG, Postfach 100412, 46004 Oberhausen, T 0800 499 499 1, E widerruf@revierkraft.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (siehe unten) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung oder Lieferung von Gas/Strom/Fernwärme während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hier finden Sie das Muster-Widerrufsformular als pdf.
Lieferantenwechsel und Umzug
Wie funktioniert der Lieferantenwechsel?
Der Wechsel funktioniert vollkommen unkompliziert. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Durch das Ausfüllen und Absenden des Bestellformulars für RevierKraft erteilen Sie uns den Auftrag, alles für Sie zu erledigen, was bei einem Lieferantenwechsel durchgeführt werden muss.
Wir nehmen für Sie die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger vor und wickeln alle Formalitäten mit dem Netzbetreiber in Ihrer Stadt ab.
Hierfür gibt es feste Regeln und Fristen, die von der zuständigen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) festgelegt wurden und deren Einhaltung streng überwacht wird. In der Regel erhalten Sie von RevierKraft nach 14 Tagen eine Vertragsbestätigung. Gleichzeitig nennen wir den Termin, ab dem Sie mit RevierKraft beliefert werden.
Wann erfolgt der Lieferbeginn im Falle eines Lieferanten-/ Versorgerwechsels?
Der Wechsel und somit der Beginn der Belieferung durch RevierKraft erfolgt zum Beginn des übernächsten Monats, es sei denn Sie sind noch vertraglich an Ihren alten Versorger gebunden. Selbstverständlich versuchen wir auch, die Belieferung zu einem von Ihnen in der Bestellung angegebenen Wunschtermin aufzunehmen, sofern ein Wechsel zu diesem Termin rechtlich und technisch möglich ist.
Wann erfolgt der Lieferbeginn im Falle eines Neueinzugs?
Sie bekommen Energie von RevierKraft, wenn Sie sich bis spätestens vier Wochen nach Ihrem Einzug bei uns melden und einen Vertrag abschließen.
Was passiert, wenn ich umziehe und bereits RevierKraft-Kunde bin?
Im Fall eines Umzugs werden Sie selbstverständlich von RevierKraft begleitet.
Mit wenigen Klicks können Sie für Ihren neuen Wohnort einen Liefervertrag mit RevierKraft abschließen.
Ablesung, Abrechnung und Zahlung
Ablesung
Wie erfolgt die Ablesung meines Stromzählers?
Ihr Zähler wird einmal im Jahr von Ihrem lokalen Netzbetreiber abgelesen.
Abrechnung und Zahlung
Wie berechnet sich der monatliche Abschlag bei Neukunden?
Ihr monatlicher Abschlag wird anhand Ihrer Angaben zum Jahresverbrauch bei der Anmeldung festgelegt.
Kann ich meine Abschläge selber ändern?
Natürlich! Auf unserer Webseite können Sie Ihren monatlichen Abschlag um max. 10% senken. Auch eine Erhöhung des Abschlags ist unkompliziert online möglich. Falls Sie Ihren Abschlag um mehr als 10% ändern möchten, melden Sie sich bitte unter 0800-499 499 1.
Was ist das Abrechnungsjahr?
Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. Das Abrechnungsjahr kann vom Kalenderjahr abweichen, wird aber 12 Monate nicht wesentlich überschreiten. Normalerweise werden die bisherigen Abrechnungszeiträume, die Sie auch bei Ihrem bisherigen Lieferanten hatten, beibehalten, da sie auf die Ablesezeiträume des örtlichen Netzbetreibers abgestimmt sind.
Kann ich bei RevierKraft das Abrechnungsjahr ändern lassen?
Eine Änderung des Abrechnungsjahres (insbesondere auf den 31.12.) ist leider nicht möglich.
Auf welcher Grundlage erfolgt die Jahresrechnung?
Grundlage für die Jahresrechnung ist die Ablesung durch Ihren lokalen Netzbetreiber.
Was ist, wenn ich weniger Energie als veranschlagt verbrauche?
Ergibt sich bei der Abrechnung, dass Ihre Abschlagszahlungen zu hoch waren, da Sie weniger Energie verbraucht haben, so überweisen wir Ihnen den Betrag als Gutschrift auf Ihr Konto.
Was ist, wenn ich mehr Energie als veranschlagt verbrauche?
Ergibt sich bei der Abrechnung, dass Ihre Abschlagszahlungen zu niedrig waren, da Sie mehr Energie verbraucht haben, so ergibt sich hieraus eine Nachzahlung für Sie.
Was ist, wenn meine Nachzahlung sehr hoch ausfällt? Können wir über eine Ratenzahlung reden?
Wir versuchen den Abschlag so zu wählen, dass es nicht zu größeren Nachzahlungen kommt. Sollte dies doch passieren, können wir jederzeit über eine Ratenzahlung reden. Melden Sie sich dann einfach unter 0800-499 499 1.
Kann ich eine Stundung/Zahlungsaufschub bekommen?
Kein Problem. Rufen Sie uns einfach an, und wir sprechen über eine Stundung/Zahlungsaufschub.
Wann und wie bekomme ich meine Jahresrechnung?
Nach Ablauf des Abrechnungsjahres bzw. nach Übermittlung des Zählerstandes durch den zuständigen Netzbetreiber wird Ihre Jahresrechnung als PDF-Dokument im Kundenportal bereit gestellt. Sobald die Rechnung dort hinterlegt ist, erhalten Sie eine E-Mail.
Kann ich meine Rechnung (sowie alle vertragsrelevanten Schreiben) auch in Papierform per Post erhalten?
Kein Problem - bei Vertragsabschluss können Sie auch die Option „Postversand“ hinzubuchen. Für 15 € im Jahr erhalten Sie dann alle vertragsrelevanten Schreiben, insbesondere Ihre Jahresverbrauchsabrechnung per Post.
Kann ich auch eine unterjährige Abrechnung bekommen?
Abweichend zur jährlichen Abrechnung im Turnus des Netzbetreibers, besteht die Möglichkeit unterjährig, d.h. monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich eine Verbrauchsabrechnung zu erhalten. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten je Rechnung sind vom Kunden zu tragen. Die Voraussetzungen und Konditionen sind den Bedingungen zur unterjährigen Abrechnung zu entnehmen.
Wie zahle ich meine Energie?
Die Zahlung von Abschlägen und Rechnungen erfolgt entweder auf dem Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens oder per Überweisung.
Kann ich bei RevierKraft mehrere Lieferstellen über eine Rechnung laufen lassen (z. B. Hauptwohnung und Ferienwohnung)?
Nein, das geht leider nicht. Für jede Lieferstelle muss ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Entsprechend werden auch separate Rechnungen erstellt.
Kundenbetreuung, Kundenbeschwerden
Haben Sie Fragen oder Beanstandungen?
Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns:
Energieversorgung Oberhausen AG
Danziger Straße 31
46045 Oberhausen
T 0208 835-1000
E kundenservice@evo-energie.de
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen, Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
T 030 22480 - 500 (Mo.-Do. 09.00 – 15.00 Uhr, Fr. 09.00 – 12.00 Uhr)
F 030 22480 – 323
E verbraucherservice-energie@bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich der Belieferung mit Strom und Gas kann von Verbrauchern ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor unser Kundenservice angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die Energieversorgung Oberhausen AG ist zur Teilnahme an solchen Schlichtungsverfahren verpflichtet.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle Energie lauten wie folgt:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstr. 133
10117 Berlin
T 030 27 57 240 – 0
F 030 27 57 240 - 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Im Übrigen ist die Energieversorgung Oberhausen AG zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit und nicht verpflichtet.
Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen.
Energielieferanten wechseln?
Mit uns geht das ganz einfach.
Fördermodell
So funktioniert's