Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Energieversorgung Oberhausen AG setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Grundlage hierfür ist insbesondere das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (im Folgenden „BFSG“), die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, die EN 301 549 sowie die Web Content Accessibility Guideline WCAG 2.2 in den Konformitätsstufen A und AA. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.revierkraft.de veröffentlichte Webseite der Energieversorgung Oberhausen AG.

Diese Erklärung wurde am 25. Juni 2025 erstellt, beziehungsweise überarbeitet. Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde selbst durchgeführt. Zusätzlich hat die Web Inclusion GmbH alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus

  • der Norm EN 301 549
  • den „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.2” auf Level AA
  • und der Verordnung zum BFSG

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

  • Kontrastverhältnis: Auf einzelnen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
  • Links: Auf mehreren Seiten gibt es Links ohne Linktext.
  • Alternativtexte: Zurzeit gibt es noch einige Bilder und Bedienelemente, die nicht mit einem ausreichenden Alternativtext versehen sind.
  • Name, Rolle, Wert: Es gibt noch kleinere Mängel hinsichtlich des ARIA-Markups.
  • Formulare: Auf mehreren Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
  • PDF-Dokumente: Die meisten PDF-Dateien auf unserer Internetseite sind noch nicht barrierefrei.

Wir sind bemüht, die noch bestehenden Barrieren zu beheben. Insbesondere bei Erweiterungen und Überarbeitungen wird die barrierefreie Gestaltung bei der Planung und Entwicklung stets berücksichtigt.

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne über unser Kontaktformular an.

Sie können uns außerdem über folgende Adresse kontaktieren:

Energieversorgung Oberhausen AG
Danziger Straße 31
46045 Oberhausen
E-Mail: barrierefreiheit@evo-energie.de

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt innerhalb von 6 Wochen keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung

Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: +49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

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